Leistungen

Pflegeleistungen (nach SGB XI)

Wir, der Pflegedienst Lebensgeister, bieten Grundpflege in den Bereichen Körperpflege, Mobilität und Ernährung an.
Verhinderungspflege bedeutet für uns, dass wir für Sie an Ort und Stelle sind, wenn Ihr pflegender Angehöriger verhindert ist. Wir sind genau da, wo Sie uns brauchen – und nur solange Sie es wollen bzw. benötigen.
Zur Pflegegradeinstufung sind für Sie da, vor dem Termin zur Besprechung und auch während der Überprüfung durch den Medizinischen Dienst (MDK) stehen wir an ihrer Seite!

Behandlungspflege (nach SGB V):
Die Behandlungspflege wird mittels einer Verordnung von Ihrem Haus- oder Facharzt ausgestellt. Wir beantragen die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse. Gern bieten wir Ihnen auch den Service der Beschaffung ihrer ärztlichen Verordnung an.

Leistungen, die wir gerne übernehmen:
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Insulin- und andere Injektionen
  • Verabreichung von Medikamenten/Richten von Medikamenten
  • Versorgung PEG/Stoma
  • Kompressionsverbände
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Wundverbände anlegen und wechseln
  • Inhalationen
  • Einreibungen
  • Portversorgung
Wenn Sie andere Leistungen der Behandlungspflege benötigen, sprechen Sie uns an.

Wir bieten Betreuungs- und Entlastungsleistungen an.

WIR NEHMEN UNS ZEIT FÜR SIE!

Seit dem 01.01.2017 gibt es die Leistung der Betreuungs- und Entlastungsleistung für Menschen mit einer Pflegestufe/ jetzt Pflegegrad. Diese Leistung kann nur durch einen eingetragenen Pflegedienst erbracht werden und verfällt nach einer bestimmten Zeitspanne bei Nicht- Inanspruchnahme. Dieser Betrag kann auch für die Tagespflege verwendet werden.

Hierunter zählen, zum Beispiel:
  • Gespräche über alles was Sie bewegt zum Beispiel das Tagesgeschehen, über frühere Zeiten oder einfach nur mal das Herz ausschütten bei einer Tasse Kaffee oder Tee
  • Kleine Hilfen z.B. Müll raustragen, Zeitung reinholen, Katzenklo reinigen, Glühbirne wechseln usw.
  • Begleitung zu Einkauf oder Veranstaltungen
Die verpflichtenden Beratungsgespräche nach §37b um die Pflegebedürftigkeit nachzuweisen, können durch uns durchgeführt werden.

Wir bieten noch mehr Leistungen an, um Sie oder Ihre Angehörigen zu entlasten!

Unsere Privatleistungen:
  • Hauswirtschaft
  • Essensversorgung - Frühstück- und Abendbrotzubereitung und Essen auf Rädern
  • Einkauf
  • Hausnotruf durch Kooperationspartner
Dass die Betreuung schon während des Krankenhausaufenthaltes startet, ist ein Service, der uns sehr wichtig ist. Das heißt, dass kompetente Fachkräfte mit Ihrem Stationsarzt reden und entsprechende Maßnahmen schon im Krankenhaus einleiten können (z.B. Hilfsmittelbeschaffung wie Pflegebett, Rollstuhl, Inkontinenzversorgung usw., oder Terminabsprachen mit Kooperationspartnern).
Wir lassen Sie nicht allein. Sprechen Sie uns einfach an!


Natürlich kann auch eine Betreuung nach einem Krankenhausaufenthalt beginnen. Wenn Sie möchten, leiten wir gern alles für Sie ein z.B. Hilfsmittelbeschaffung oder Verordnungsmanagement. D.h. Wir holen die Verordnungen von Ihrem Arzt und kümmern uns um die Medikamentenbeschaffung.


Wir unterstützen Sie natürlich auch bei einer Neu- Einstufung des Pflegegrades.